Windows 10 aus Datenschutzperspektive

Windows 10, das neue Betriebssystem von Microsoft ist da. Neben vielen tollen Features bingt es auch einen gewaltigen Datenhunger mit. Noch nie hat ein PC-Betriebssystem so viel nach Hause telefoniert. Laut Sébastian Fanti, Datenschutzbeauftragter des Wallis, droht dort bereits ein Verkaufsverbot. Die Piraten fordern als Konsequenz ein verbindliches Opt-in und eine Kennzeichnungspflicht für alle datenschutzkritischen Funktionen neuer Software. Zudem müssen alle Funktionen zwingend auch mit der minimal notwendigen Preisgabe von Personendaten funktionieren.

Windows 10 setzt neuerdings selbst die Benutzer seiner Basisapps ständiger Werbung aus, wenn dieser die Werbefreiheit nicht teuer bezahlt. Die Werbung dringt somit immer invasiver ins Privatleben vieler Menschen ein. Guillaume Saouli, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz sagt dazu: „In einem Ausbeutungssystem dafür bezahlen zu müssen in Anwendungen nicht mit Werbung belästigt zu werden, ist vollkommen inakzeptabel. Das sind die schlimmsten Geschäftspraktiken! Der Besitzer eines Computers darf sich nicht ausplündern lassen und sein Privatleben darf nicht von Konzernen durchforscht werden.“

Bei Windows 10 sind viele Funktionen mit grossem Hunger nach persönlichen Daten, wie etwa die virtuelle Assistentin Cortana, von vorneherein aktiviert. Diese müssen von Benutzern, welche darauf verzichten möchten, erst mühsam abgestellt werden. Auch gut sichbare Hinweise auf dem Umfang der Datenverarbeitung in den Rechenzentren von Microsoft findet man nicht. Damit ist der Benutzer dem absaugen seiner Daten und dem damit einhergehenden Kontrollverlust hilflos ausgesetzt.

Den allermeisten Benutzern wird gar nicht bewusst, welche Funktionen welche ihrer Daten wohin übermitteln, wie diese verarbeitet und wie lange sie gespeichert werden. Sie können also nicht informiert entscheiden, ob sie eine solche Funktion unter diesen Bedingungen verwenden möchten. Das damit verletzte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gehört zum Kern des Datenschutzes.

Deshalb fordern die Piraten, dass jede Funktion, die im hintergrund Daten übermittelt, erstmal ausgeschaltet bleibt und nur mit expliziter Zustimmung des Benutzers, dem sogenannten Opt-in, eingeschaltet wird. Der Benutzermuss durch klare Kennzeichnung auf einen Blick erkennen können, welche Daten an wen übermittelt werden. Diese Information ist in Piktogrammen darzustellen, wie dies Heute z.B. bei Bio-Lebensmitteln oder dem Energieverbrauch von Geräten der Fall ist. Die obligatorische Verwendung dieser Piktogramme und von neutralen Erklärungstexten soll der Datenschützer bei wichtigen Produkten wie Windows 10 vor dem Release prüfen.

Die Wahlmöglichkeit des Benutzers wird auch durch die Verknüpfung der Datenweitergabe mit Funktionen, die gar nicht zwingend so viele Daten benötigen, eingeschränkt. Zum Beispiel benötigen Benutzer bei den virtuellen Marktplätzen von Microsoft, Apple und Google einen Account um Gratisapps runterladen zu können. Gegen diese Art der Verknüpfung sind die Menschen weltweit aufgrund des Kartells dieser wenigen Anbieter machtlos. Deshalb muss auch hier der Gesetzgeber tätig werden und vorschreiben, dass Funktionen auch mit dem zwingend erforderlichen Minimum an Personendaten betrieben werden können.

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